HYGIENESCHUTZKONZEPT
Stand: Januar 2022
Organisatorisches
· Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
· Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden Trainer undÜbungsleiter über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
· Unter der allgemeinen Maskenpflicht (FFP2-Maske) ist grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske unter Beachtung der Vorgaben nach § 2 BayIfSMV zu verstehen.
· Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platz verweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
· Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, den Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich wo immer möglich einzuhalten.
· Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.
· Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
· Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
· Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) in allen Innenräumen.
· Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden.
· In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
· Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten.
Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske).
· Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten. Diese Daten
werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
· Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften mit Personen aus mehreren Hausständen Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
· Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
Maßnahmen zur 2Gplus / 2G / 3G – Regelung
· Vor Betreten der Sportstätte (Indoor) wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass Sporttreibende ausschließlich mit einem 2Gplus-Nachweis (Geimpft/Genesen und zusätzlich Getestet bzw. „Geboostert“) die Sportanlage betreten.
· Im Rahmen des Outdoor-Sports wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass Sporttreibende ausschließlich mit einem 2G-Nachweis (Geimpft oder Genesen) die Sportanlage betreten.
· Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (z.B. Übungsleiter und Trainer) können die Sportstätte unter Vorlage folgender Nachweise betreten: Geimpft oder Genesen oder Getestet.
· Die Nachweise sind vom Verein bzw. einer beauftragten Person zu kontrollieren.
· „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins vor Ort. Diese Testnachweise sind zwei Wochen aufzubewahren.
· Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
· Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion vorweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
· Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
· Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
· Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) im Indoor-Bereich.
· (Empfehlung des BLSV) Um im Falle einer Infektion die Kontaktdaten-Nachverfolgung sicherzustellen, führt der Verein bzw. eine von ihm beauftragte Person eine Kontaktdatenerfassung durch. Diese Daten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
· Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
· Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt.
Zusätzliche Maßnahmen im Indoor-Sport
· Indoor-Sportstätten werden alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet.
· Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichen der Frischluftaustausch gewährleistet wird.
· Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Duschen
· Bei der Nutzung von Umkleiden, Toiletten sowie weiteren sanitären Einrichtungen gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske). Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen.
· Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
· Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
In Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen.
· In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außer dem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
· Die Nutzung von Haartrocknern ist ausschließlich erlaubt, wenn zwischen den Geräten ein Abstand von 2 m eingehalten wird. Die Griffe von festen Geräten werden regelmäßig desinfiziert.